Neue gesetzliche Regelungen und geänderte Förderbedingungen
Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wird das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Das neue Gesetz soll die Vorgaben für die Wärmeversorgung von Gebäuden technologieoffener, flexibler und einfacher gestalten. Die wesentlichen Neuregelungen gelten seit dem 29. Juli 2026.
Gleichzeitig wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21. Juli 2026 neu ausgerichtet. Die Förderung bleibt grundsätzlich bestehen, wurde jedoch in mehreren Punkten angepasst.
Die wesentlichen Änderungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes sind
- die Abkehr von der bisherigen pauschalen Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen.
- Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten künftig mehr Wahlfreiheit bei der Wahl ihrer Heiztechnik. Neben Wärmepumpen, Fern- und Nahwärme, Biomasseheizungen und Hybridheizungen können grundsätzlich auch weiterhin Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.
Wer sich für eine neue Gas- oder Ölheizung entscheidet, muss allerdings die Vorgaben zur schrittweisen Erhöhung klimafreundlicher Brennstoffanteile beachten. Diese sogenannte „Biotreppe“ sieht ab 2029 steigende Anteile beispielsweise von Biomethan, Bioheizöl oder biogenen Brennstoffen vor:
Bestehende Gas- und Ölheizungen
Für bereits eingebaute Heizungen gelten ebenfalls Änderungen. Bestehende Gas- und Ölheizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden. Ein generelles Betriebsverbot für ältere Heizungen entfällt und Reparaturen bleiben möglich.
BEG-Förderung 2026: Die neue Gebäudeförderung
Auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde neu ausgerichtet. Die Grundstruktur bleibt dabei erhalten:
Die KfW ist weiterhin für die Heizungsförderung zuständig.
Das BAFA fördert weiterhin weitere energetische Einzelmaßnahmen, beispielsweise an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik und bei der Heizungsoptimierung.
Die bislang grundsätzlich förderfähigen Heizsysteme bleiben erhalten. Fossile Heizungen selbst werden jedoch weiterhin nicht über die BEG gefördert. Bei Hybridheizungen ist grundsätzlich nur der erneuerbare Anteil förderfähig.
Die Heizungsförderung berücksichtigt künftig stärker die Einkommenssituation der Antragsteller. Zusätzlich wird die Förderung für Familien durch einen Kinderzuschlag erweitert.
Förderfähige Kosten werden schrittweise reduziert (Degression):
- Die maximal förderfähigen Kosten für den Heizungstausch werden von bisher 30.000 Euro auf zunächst 28.000 Euro für die erste Wohneinheit reduziert.
- Dieser Förderdeckel wird anschließend schrittweise weiter abgesenkt. Die Reduzierung erfolgt jeweils um 750 Euro pro Halbjahr.
- Bei Mehrfamilienhäusern gelten entsprechend gestaffelte Kostenobergrenzen abhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.
iSFP-Bonus: Neue Mindestinvestition
- Der bisherige 5-prozentige iSFP-Bonus bleibt grundsätzlich erhalten. Die Voraussetzungen wurden jedoch verschärft.
- Der Bonus wird ab dem 21. Juli 2026 erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt. Wichtig: Die zusätzlichen 5 Prozent werden nur auf den Teil der förderfähigen Kosten gewährt, der über 30.000 Euro liegt.
Wegfall des EE-Bonus bei der systemischen Sanierung
- Bei der Sanierung zum Effizienzhaus entfällt der bisherige Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse).
- Die EE-Klasse wird künftig zum Standard. Gleichzeitig werden die förderfähigen Ausgaben in der BEG-Wohngebäudeförderung in der Grundstufe von bisher 120.000 Euro auf 150.000 Euro je Wohneinheit angehoben.
Tilgungszuschüsse werden abgesenkt
- Die Tilgungszuschüsse der BEG-Wohngebäude- und BEG-Nichtwohngebäudeförderung werden grundsätzlich um 10 Prozentpunkte abgesenkt. Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten für vergünstigte Finanzierungskonditionen stärker genutzt werden.
„Worst first“: Förderung besonders schlechter Gebäude
- Die neue Förderung setzt einen stärkeren Schwerpunkt auf energetisch besonders ineffiziente Gebäude.
- Der sogenannte Worst-Performing-Building-Bonus (WPB-Bonus) wird deshalb ausgeweitet. Ab dem 1. Quartal 2027 soll der Bonus auch bei bestimmten energetischen Einzelmaßnahmen, insbesondere Maßnahmen an der Gebäudehülle, eingesetzt werden können.
- Auch die Förderung der seriellen Sanierung wird ausgeweitet. Der SerSan-Bonus wird künftig auch bei seriellen Sanierungen auf die Effizienzhaus-Stufe 70 EE gewährt. Außerdem kann der Bonus mit dem WPB-Bonus kombiniert werden.

Willkommen, ich bin Gerd Nothaft,
von Haus aus Physiker, Mathematiker und zertifizierter Energieberater. Mein Interesse an einem nachhaltigen Erhalt und Gebäudebetrieb von Wohnhäusern ist mit jedem Haus, das ich in den letzten Jahren instandgesetzt, modernisiert und ausgebaut habe, stetig gewachsen. Deshalb habe ich mich nach Beendigung meiner beruflichen Laufbahn entschlossen, die 2-jährige Weiterbildung zum zertifizierten Energieberater zu absolvieren. Sie ermöglicht mir, Ihnen meine Erfahrung mit Ein- und Zweifamilienhäusern zur Verfügung zu stellen!

Die Energieeffizienz unserer Häuser und ein nachhaltiger Gebäudebetrieb gewinnen in Zeiten des Klimawandels zunehmend an Bedeutung. Fossile Brennstoffe wie Gas, Öl aber auch unsere Holzvorräte sind endlich. Die Verknappung der Ressourcen führt teilweise bereits schon heute zu erheblichen Kostensteigerungen im Verbrauch. Hinzu kommt die teure Abhängigkeit von Öl- oder Gasimporten in Zeiten globaler Krisen.
Und Hand aufs Herz: Vielleicht haben Sie ja Kinder und Enkel? Wäre es da nicht auch ein gutes Gefühl, ihnen eines Tages ein klimafreundliches Zuhause zu übergeben? Emissionen am Bau und im Gebäudebetrieb haben nachweislich einen erheblichen Einfluss auf unsere gesamte Umwelt und damit unsere Lebensqualität.
Mir sind diese Aspekte wichtig. Deshalb berate ich Sie gerne in Energiefragen, zu aktuell geltenden Fördermöglichkeiten, erstelle für Ihr Wohnhaus nach eingehender Prüfung einen Energieausweis und bei Bedarf auch einen individuellen, sozusagen maßgeschneiderten Sanierungsplan. Dabei behalte ich stets die wirtschaftliche Machbarkeit der möglichen Maßnahmen im Auge, denn auch darauf kommt es an!
Auf den nachfolgenden Sites habe ich Ihnen bei Interesse viele Informationen vorab bereitgestellt. Es ist ein Angebot. Sie können mich aber auch gleich anrufen oder mir schreiben, damit wir es gemeinsam angehen.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme! Ihr Gerd Nothaft
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EbN - Energieberatung
Auf dem Weg zur Klimaneutralität
Die Europäische Union hat das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 festgelegt. Alle Mitgliedstaaten haben Fahrpläne entwickelt, um dieses Ziel auf nationaler Ebene zu erreichen. Deutschland strebt als großer Industriestandort und eines der am dichtesten besiedelten Länder dabei die Klimaneutralität bis 2045 an.
Der Gebäudesektor spielt in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle, da er einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch und an den Treibhausgasemissionen hat. Die Dekarbonisierung dieses Sektors kann nur durch eine Kombination aus verbessertem baulichen Wärmeschutz, energieeffizienter Anlagentechnik sowie dem Einsatz emissionsarmer Energieträger gelingen.
Zahlreiche Instrumente und Maßnahmen unterstützen diese Transformation – den rechtlichen Rahmen bildet dabei das EU-konforme Gebäudeenergiegesetz (GEG), ab 1. Juli 2026 das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG 2026).
Was kann ich alles für Sie tun:
Ich biete Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Leistungen an:
1. Ausstellung eines Energieausweises
Der Energieausweis bewertet die energetische Qualität eines Gebäudes anhand einer Farbskala von Grün bis Rot – vergleichbar mit der Kennzeichnung bei Elektrogeräten. Er stellt den aktuellen energetischen Zustand (IST-Zustand) transparent dar und ermöglicht eine gute Vergleichbarkeit von Immobilien.
Ein Energieausweis ist verpflichtend bei Neubau, Verkauf, Vermietung oder Verpachtung. Er kann entweder als Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis erstellt werden und ist 10 Jahre gültig.
Details: Energieausweis
2. Energieberatung
a) Kostenlose Energieberatung
Das GEG (bzw. das GModG) sieht eine Pflicht zur Energieberatung vor, wenn ein Ein- oder Zweifamilienhaus verkauft wird oder umfangreiche Sanierungsmaßnahmen geplant anstehen. Diese Pflicht greift jedoch nur, wenn die Beratung angeboten wird. Kontaktieren Sie mich gerne telefonisch.
b) Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Eine umfassende Energieberatung erfolgt in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP). Dieser zeigt Ihnen auf, wie Sie Ihr Gebäude schrittweise oder im Ganzen energetisch modernisieren können.
Der iSFP bietet:
- einen Überblick über sinnvolle Sanierungsmaßnahmen
- eine Kostenschätzung
- eine empfohlene zeitliche Umsetzung
Ein besonderer Vorteil:
Mit einem iSFP erhalten Sie bei Einzelmaßnahmen nach der aktuell geltenden Gesetzeslage (Stand Mai 2026) einen zusätzlichen Förderbonus von 5 %. Zudem verdoppelt sich die maximale Fördergrenze auf 60.000 €.
Der iSFP ist 15 Jahre gültig und seine Erstellung wird mit bis zu 50 % gefördert (maximal 650 €).
Details: Individueller Sanierungsfahrplan
3. Bundeförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Energetische Sanierungen sind mit erheblichen Investitionen verbunden. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) schafft daher finanzielle Anreize, um diese Maßnahmen wirtschaftlich attraktiver zu machen.
Das Förderprogramm definiert technische Mindestanforderungen für:
- Einzelmaßnahmen (BEG EM)
- Komplettsanierungen - Wohngebäude (BEG WG)
Details: Bundesförderung effiziente Gebäude
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