Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Förderungen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt der Staat Sanierungen und neue Technik, die Energie sparen und das Klima schützen. Dazu gehören zum Beispiel eine verbessere Dämmung oder der Einbau von Wärmepumpen. Je nach Maßnahme können bis zu 70 % der Kosten gefördert werden. Wichtig ist: Gefördert wird nur, was die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt.

Die BEG besteht aus drei Programmen:

  • Einzelmaßnahmen (BEG EM)
  • Wohngebäude (BEG WG)
  • Nichtwohngebäude (BEG NWG) 

Ich berate Sie zu den Programmen BEG EM und BEG WG.

In allen Programmen gibt es entweder Zuschüsse oder Kredite. Zuständig sind dafür:

  • das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)     und
  • die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 

1. Förderung von Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Die aktuelle Übersicht der Förderungen von Einzelmaßnahmen finden Sie auf der Seite der BAFA. 
Die BAFA fördert Einzelmaßnahmen:

  • Arbeiten an der Gebäudehülle (z. B. Dämmung, Fenster) 
  • technische Anlagen (außer Heizung) 
  • Maßnahmen zur besseren Energieeffizienz

Diese Maßnahmen werden mit 15 % gefördert. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) gibt es zusätzlich 5 % extra.Planung und Baubegleitung werden mit bis zu 50 % bezuschusst.

Wichtig: Der BAFA-Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden (Siehe Antragstellung). Zusätzlich kann ein Kredit der KfW (Nr. 358) beantragt werden, falls das Haushaltsjahreseinkommen unter 90.000 € liegt.

Alternativ können Sie auch eine Steuerermäßigung (§35c) geltend machen. Dabei bekommen Sie das Geld (Förderung) später über die Steuer zurück. Sie benötigen hierzu einen Fachhandwerker (Fachunternehmererklärung) sowie einen Steuerberater.

Die Förderung Einzelmaßnahme Heizungen übernimmt die KfW (Kredit Nr. 458 Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude) , bestehend aus:

  • 30 % Grundförderung
  • plus mögliche Boni:
    • Klimabonus: +20 %
    • Einkommensbonus: +30 %
    • Effizienzbonus: +5 % 

Insgesamt sind maximal 70 % Förderung möglich.
Für die Zuteilung der Heizungsförderung benötigen Sie keinen Energieberater.

2. Förderung für Wohngebäude (BEG WG)

Hier geht es nicht um einzelne Maßnahmen, sondern um eine komplette Sanierung eines Hauses mit dem späteren Standard  eines sogenannten Effizienzhaus.
Dafür gibt es den KfW-Kredit Nr. 261.
Wie hoch die Förderung ist, hängt davon ab, welche Effizienzhaus-Stufe  (z. B. 40, 55, 70 oder 85) ihr Gebäude nach der Sanierung erreicht..

Zuletzt: Hier finden Sie eine Übersicht zu Arbeitshilfen und Formularen zu den Förderprogrammen des Bundes für nachhaltiges Sanieren und Bauen.