Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)
Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) für Wohngebäude stellt die Ergebnisse einer Energieberatung in standardisierter, anschaulicher und verständlicher Form dar. Sie als Hauseigentümer werden von Beginn an in den Prozess einbezogen, der mit einem Beratungsgespräch beginnt. Dabei werden neben Möglichkeiten zur Energieeinsparung auch weitere Aspekte berücksichtigt, etwa die Steigerung des Wohnkomforts, eine geplante Erweiterung von Wohnflächen oder ein barrierefreier Umbau - die energetisch Sanierung steigert den Wert ihrer Immobilie sofort.
Ausgehend vom aktuellen Zustand des Gebäudes zeige ich Ihnen in dem für Sie erarbeiteten Sanierungsfahrplan eine mögliche, aufeinander abgestimmte Abfolge energetischer Maßnahmen in den Bereichen Gebäudehülle und Anlagentechnik auf. Dabei sprechen wir gemeinsam auch über die wirtschaftliche Machbarkeit des Sanierungsfahrplans und eine eventuell daraus abzuleitende Priorisierung von Maßnahmen.
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Das für SIe erstellte iSFP-Dokument besteht aus zwei Teilen:
- „Mein Sanierungsfahrplan“: Überblick über die empfohlene Reihenfolge und die möglichen Umsetzungszeitpunkte der energetisch optimierten Maßnahmen
- „Umsetzungshilfe für meine Maßnahmen“: Detaillierte Informationen zur praktischen Umsetzung
Damit bietet der iSFP Ihnen und allen Beteiligten eine klare Orientierung zu Reihenfolge, Zeitplanung und Inhalten der vorgeschlagenen Sanierungsschritte.
Zusätzlich enthält der iSFP eine Kostenschätzung für jedes Maßnahmenpaket, inklusive der sogenannten „Sowieso-Kosten“ sowie möglicher Fördermittel.
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ist selbstverständlich freiwillig. Um von den Vorteilen zu profitieren, sollten die Maßnahmen jedoch innerhalb von 15 Jahren umgesetzt werden. Dadurch lässt sich der Sanierungsfahrplan an die individuellen finanziellen Möglichkeiten besser anpassen.
Mit einem iSFP erhöht sich die Förderung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und der Anlagentechnik (mit Ausnahme von Wärmeerzeugern) um 5 Prozentpunkte.
Seit Juli 2023 werden Energieberatungen für Wohngebäude nur dann gefördert, wenn sie von zertifizierten Expertinnen oder Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste durchgeführt werden und der Bericht in Form eines iSFP erstellt wird. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gewährt hierfür einen Zuschuss von 50 %, maximal jedoch 650 Euro.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) bietet zum Thema iSFP die Publikation „Gut beraten, besser saniert“ für Verbraucherinnen und Verbraucher an.